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| Neue Bayerische Niederschlagswasserfreistellungsverordnung |
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Pressemitteilung
Neue Bayerische Niederschlagswasserfreistellungsverordnung: Wegweisende Deregulierungsmaßnahme ist Beispiel für andere Bundesländer
Berlin, 1. Oktober 2008 – Die Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink begrüßt, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die rechtlichen Vorgaben für die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser geändert hat. Die erlaubnisfreie Versickerung für Niederschlagswasser von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer und Zink ist deutlich erweitert worden. Die neue Verordnung tritt am heutigen Tage in Kraft.
Das metallverarbeitende Handwerk in Bayern und die deutsche Metallindustrie bewerten die Neuregelung ausdrücklich als wegweisende Deregulierungsmaßnahme. Sie gilt als Beispiel für andere Bundesländer. Die bisher für Metalldächer geltende Regelung hatte aufgrund des geforderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens viele Bauherren, Planer und Architekten zu einem Verzicht von Metalldachlösungen veranlasst. Die neue Regelung lässt wieder einen breiteren Einsatz von Kupfer und Zink erwarten. Die Bürger und die Genehmigungsbehörden können sich über den reduzierten Verwaltungsaufwand freuen. Selbst die Gemeinden werden entlastet, weil sie durch die Erweiterung der Erlaubnisfreiheit weniger Niederschlagswasser beseitigen müssen.
Nach der neuen Verordnung ist nun grundsätzlich bis maximal 1000 qm Metalldachfläche eine erlaubnisfreie Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht wie einer Mulde zulässig. Regenwasser von Dachflächen oder Dachflächenanteilen unter 50 qm je Versickerungsanlage kann unterirdisch erlaubnisfrei versickert werden. Eine Versickerung des Wassers von Dachflächen über 50 qm ist nach Vorreinigung in bauartzugelassenen unterirdischen Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohren oder Sickerschächten ebenfalls erlaubnisfrei zulässig. Entsprechende Prüfkriterien für diese Anlagen liegen vor. Weitere technische Details werden in den technischen Regeln TRENGW und TRENOG bestimmt, die zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Weitere Informationen:
WirtschaftsVereinigung Metalle Herr Rainer Buchholz ( Buchholz@wvmetalle.de, Tel. 030-726207-120)
Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern Herr Thomas Heidfeld ( heidfeld@fvshk-bayern.de; Tel. 089 54 61 57-22)
Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink Herr Christoph Zebe Zebe@ki-ze.de; Tel. 0631-310-3516) |
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