Windlasten im Focus
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| Metalldächer und Metall- fassaden in Klempnertechnik müssen nach DIN 1055 Teil 4 befestigt werden. |
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Seit dem 1. Januar 2007 ist die DIN 1055-4 bauaufsichtlich eingeführt. Da hier noch große Unsicherheiten bestehen, haben wir für Sie einige Fakten zur aktuellen Rechtslage zusammengestellt.
In der Klempnertechnik müssen Doppelstehfalzdeckungen und Winkelstehfalzbekleidungen entsprechend den Vorgaben der aktuellen DIN 1055 Teil 4 befestigt werden. Das gilt auch für industriell gefertigte Profilbahnen (RibRoof, Domico, Kalzip, Bemo) Trapezbleche und alle sonstigen, großformatigen Deckstoffe. Aus diesem Grund werden die Tabellen der Klempnerfachregeln für die Haftbefestigungen zurzeit im Auftrag des ZVSHK von Professor Gerhardt, Aachen, überarbeitet. Für Mauerabdeckungen und Randprofile existieren in der DIN 1055 Teil 4 keine expliziten Berechnungsvorgaben. In diesem Bereich bleiben bis auf weiteres die Vorgaben der Fachregeln und die Verlegevorschriften der Hersteller verbindlich.
Bei der Ausführung von Dachdeckerarbeiten können kleinformatige, überlappend verlegte Deckstoffe wie Ziegel und Dachsteine nach den Fachregeln des ZVDH befestigt werden, da die DIN 1055 Teil 4 in Punkt 1.7 hierfür eine Öffnungsklausel enthält. Laut einer Empfehlung des ZVDH, ist die aktuelle Windzonenkarte der DIN 1055 Teil 4 (Anhang A) anzuwenden. Flachdächer hingegen sind zwingend nach DIN 1055 Teil 4 zu befestigen. Der ZVDH hat zur neuen Norm eine Fachinformation herausgegeben, die zwischenzeitlich Bestandteil des Fachregelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks geworden ist. Die Windlastberechnungen nach DIN 1055 sind extrem kompliziert und von Hand nicht mehr zuverlässig durchzuführen. Momentan bietet nur die Firma Friedrich Datentechnik eine Software an, mit der Befestigungspläne für Ziegel- und Metalldeckungen auf Grundlage dieser Norm sicher berechnet werden können. Eine voll funktionsfähige Demo-Version von „MF Steildach“ kann unter http://www.friedrich-datentechnik.de/service/download.html heruntergeladen werden.
Weitere Informationen: www.zvshk.de www.zvdh.de |