Normenreihe DIN
Seit Einführung der 3 DIN EN 1090 im Jahr 2012 hat TÜV NORD über 600 Stahlbauer zertifiziert

Technik 2015-07-14T00:00:00Z Normenreihe DIN EN 1090 für Stahlbauer problematisch

Die im Rahmen der Bauproduktenverordnung (305/2011/EU) im Stahl- und Aluminiumbau anzuwendende Normenreihe DIN EN 1090 konnte sich laut TÜV Nord bisher nicht etablieren. Viele Auftraggeber richten sich noch nach der mittlerweile ungültigen DIN 18800-7.

Stattdessen orientieren sie sich an älteren Regelwerken, wie der DIN 18800-7, die jedoch seit 1. Juli 2014 keine Gültigkeit mehr besitzen. Die Folge: Auftraggeber erstellen Bauteilspezifikationen, für welche die Hersteller keine Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung abgeben können.

Mit dem Inkrafttreten der DIN EN 1090-1 in Verbindung mit der neuen Bauproduktenverordnung wurde die rechtliche Verantwortung der Hersteller noch einmal um ein beachtliches Maß gesteigert. Morten Kaschner, Zertifizierstellenleiter Bauprodukte bei TÜV NORD, erläutert dazu: „Neben der CE-Deklaration müssen die Hersteller nun auch eine schriftliche Leistungserklärung abgeben. Damit bestätigen sie, dass ihr Produkt die geforderten Leistungen – entsprechend der Bauteilspezifikation des Auftraggebers – erbringt und der europäischen Bauproduktenverordnung
entspricht.“ Mit dieser Verordnung wurde eine Grundlage geschaffen, die den Handel mit stahlbaulichen Konstruktionen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Durch Unkenntnis über aktuell gültige Normen und Verordnungen werden vom Auftraggeber – respektive den vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros und Statikern – oftmals Bauteilspezifikationen erstellt, für
die seitens der Hersteller keine Leistungserklärung nach vorgeschriebener Bauproduktenverordnung abgegeben werden kann. „Da Hersteller diese Erklärung aber ausstellen müssen, bevor sie ein Bauprodukt in Verkehr bringen, besteht zwischen ihnen und dem Produktbesteller in vielen Fällen
Klärungsbedarf“, erläutert Matthias Huke, Schweißtechnik-Experte bei TÜV NORD. „Wir leisten auf beiden Seiten Unterstützung beim Anfertigen einer normgerechten und umsetzbaren Bauteilspezifikation.“ Mit der Spezifikation definieren Auftraggeber die Beschaffenheit der von ihnen bestellten, geschweißten Konstruktion, zum Beispiel die Werkstoffauswahl, den Korrosions- und Brandschutz oder die Schnee- und Windlasten, die auf das zu errichtende Bauteil einwirken.
Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 einrichten und diese von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle wie TÜV NORD zertifizieren lassen. Um als Stahlbauer erfolgreich zertifiziert zu werden, müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt
werden. Hier spielt unter anderem der Zustand der Produktionsstätte, die Ressourcen oder die Personalqualifikation eine Rolle. „Unsere Erfahrung zeigt, dass der überwiegende Teil der Unternehmen die Zertifizierung bei der Erstinspektion des Werks erhält. In den übrigen Fällen
sind Nachbesserungen erforderlich“, erläutert Huke.

zuletzt editiert am 15. April 2021
Newsletter