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Auch Materialkunde steht auf dem Lehrplan. Foto: ABS Safety

Wissen 2013-08-19T00:00:00Z Sicher geschult

Die korrekte Montage und Verwendung von Absturzsicherungssystemen ist das eine, die zuverlässige Wartung und Prüfung von Material und Anlagen das andere: Wer dauerhaft sicherstellen möchte, dass die Persönliche Schutzausrüstung gegen den Absturz (PSAgA) voll funktionsfähig bleibt, muss diese regelmäßig von Profis prüfen lassen.

Das ist auch gesetzlich so vorgeschrieben. So genannte Sachkundige für PSAgA bringen das notwendige Know-how dafür mit. Beim niederrheinischen Absturzsicherungsspezialist ABS Safety kann man sich seit Mitte Juni zum Sachkundigen schulen lassen. Der hauseigene Testparcour auf dem Dach bietet dabei reichlich Anschauungsmaterial.

Wer weit oben arbeitet, ist einem besonderen Risiko ausgesetzt. Jeder dritte tödliche Arbeitsunfall in den letzten zehn Jahren war ein Absturzunfall. Aus gutem Grund gibt es daher verbindliche Regelungen, wie Arbeiter vor einem solchen Absturz geschützt werden sollen, so etwa die DIN 4426 „Sicherheitstechnischen Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege“. In der Norm ist geregelt, dass beispielsweise auf Dächern Vorrichtungen getroffen werden müssen, die einen Absturz von Personen verhindern.

Regelmäßige Prüfung ist Pflicht

Häufig kommen hier Anschlagpunkte zum Einsatz, die zu diesem Zweck auf Dächern montiert werden. Dachdecker, die einen Auffanggurt am Körper tragen, verbinden sich mit solchen Anschlagpunkten etwa über ein Verbindungsseil und ein entsprechendes Verbindungselement, um sich so vor dem Absturz zu sichern. Abnutzungen und Beschädigungen von Seilen, Karabinern oder Gurten können im Zweifelsfall dazu führen, dass diese reißen und ein Sturz tödlich endet. „Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Überprüfung der PSAgA gesetzlich und berufsgenossenschaftlich vorgeschrieben“, erklärt Sebastian Klenke von ABS Safety. Er weiß, wovon er spricht. Denn als gelernter Metallbauer hat er nicht nur selbst viele Stunden mit seiner Schutzausrüstung gegen Absturz auf Dächern verbracht, sondern ist zudem Schulungsleiter des neuen Sachkundigenlehrgangs bei ABS Safety. In 16 Einheiten können sich diejenigen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten und PSAgA einsetzen, oder die regelmäßig deren Prüfungen und Beurteilungen übernehmen wollen, zum Sachkundigen nach BGG 906 ausbilden lassen.

Sachwissen gefordert

Auf dem Lehrplan stehen dann zunächst einige Theoriestunden zu Normen, Vorschriften und den rechtlichen Grundlagen, nach denen die Schutzausrüstung geprüft werden muss. „Laut BGR 198 muss sie mindestens einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden“, macht Sebastian Klenke den Schulungsteilnehmern deutlich. „Je nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen kann das jedoch auch mehrmals im Jahr der Fall sein.“

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Ist die PSA noch voll funktionsfähig? Foto: ABS Safety

Insbesondere die Fragen, nach welchen individuellen Gesichtspunkten PSAgA ausgewählt wird und ob der Zustand von Gurt, Anschlagpunkt und Co. noch einen sicheren Einsatz zulässt, müssen von Sachkundigen kompetent beantwortet werden können. Daher bekommen die angehenden Fachleute Details in Materialkunde, Kennzeichnung und ordnungsgemäßer Verwendung von PSAgA vermittelt. Ebenso werden wichtige Fakten zu Fallfaktoren und lichten Höhen präsentiert.

Darüber hinaus gibt Klenke wertvolle Hinweise zur korrekten Aufbewahrung und Pflege der Schutzausrüstung und schult die Teilnehmer des Lehrgangs darin, wie die eigentliche Prüfung durch einen Sachkundigen organisiert wird.

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in km 06.

zuletzt editiert am 15. April 2021
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