Metalldächer werden aufgrund ihrer ebenen Fläche und verfügbaren Klemmelementen gern auch nachträglich mit PV-Modulen ausgerüstet. Doch führen eine unzureichende statische Bemessung und nicht berücksichtigte Dehnungsbewegungen gehäuft zu Schäden.
Nicht erst beginnend mit dem Krieg in der Ukraine, sondern schon viel früher wurde die Nutzung von Sonnenenergie zur Bedarfsdeckung der allgemeinen Stromversorgung gefordert und gefördert. Doch mit der Energiekrise nahm der Ausbau von PV-Anlagen erst richtig Fahrt auf. In der Folge wurde von den Bundesländern der verpflichtende Ausbau dieser Energieform auf Dachflächen in sehr unterschiedlicher Ausprägung gesetzlich festgeschrieben. Insbesondere das Flachdach im Industriebau und das Steildach mit Ziegeldeckung für den privaten Bereich stehen schon lange im Fokus – sowohl im Neubau wie auch im Bestand. Bei Metalldächern, die aufgrund ihrer ebenen Fläche geradezu prädestiniert zu sein schienen, kam es aber im Laufe der Zeit verstärkt zu Schäden. Die klassischen Stehfalzdächer sind hier in erster Linie zu nennen. Hier stellt sich dann sehr schnell die Frage, ob Stehfalzdächer im Bestand überhaupt geeignet sind, PV-Anlagen darauf zu montieren, ohne die wasserführende Ebene zu durchdringen.
Ist die Unterkonstruktion (Schalung) geeignet?
Dipl.-Ing. Friedhelm Dill, zertifizierter Sachverständiger mit dem Spezialgebiet Metalldächer und Metallfassaden, hat sich intensiv mit dieser Problemstellung beschäftigt: „Bei PV-Anlagen, die mittels Falzklemmen auf der Metalldeckung befestigt werden, erfolgt die Lastableitung über den Stehfalz in die Unterkonstruktion. Ob ein bestehendes Metalldach geeignet ist, kann weder mit einem klaren „Ja“ noch mit einem „Nein“ beantwortet werden“, so der Experte. Damit spricht er aus Erfahrung, denn zurzeit ist eine seiner Hauptaufgaben die Überprüfung der Tauglichkeit von Metalldächern zur Nachrüstung von Solarmodulen: „Es gibt derzeit keine zuverlässige Möglichkeit, die Position der Hafte zu lokalisieren.

Eine Unterscheidung zwischen Fest- und Schiebehaft ist schon gar nicht möglich. Was bleibt, ist die Bauteilöffnung oder mehrere davon, die sich in der Regel auf Falzöffnungen beschränken“, erklärt der Experte. Dabei müssten folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Konstruktionsform liegt vor (Kalt-/Warmdach)?
- Ist die Unterkonstruktion (Schalung) geeignet?
- Wie viele Fest- und Schiebhafte wurden in welchem Abstand montiert?
- Wo befindet sich der Festhaftbereich und wie groß ist er?
- Welche Hafte wurden verwendet?
- Wie wurden die Hafte in der Unterkonstruktion befestigt?
Die Beantwortung dieser Fragen erfordert einigen Aufwand, der sich so oder so lohnt: Mit der Untersuchung kann sich für den Bauherrn einerseits die Möglichkeit einer wirtschaftlichen solaren Nachrüstung der Dachflächen ergeben, anderseits erlangt er die Gewissheit, dass die Dachflächen für diese Montagetechnik nicht geeignet ist und somit kapitale Schäden von vornherein vermieden werden“, informiert Friedhelm Dill.

Eine ausführliche Dokumentation zu diesem Thema, mit technischen Hinweisen und alternative Möglichkeiten für die solare Nachrüstung bestehender Stehlfalzdeckungen, lesen Sie im zweiteiligen Fachbericht von Friedhelm Dill, beginnend mit dem nächsten KlempnerMagazin Ausgaben 6/2024.